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Donaugebiet. Die Brgerschaft erwuchs aus den Dienstleuten des Bischofs. Den Hauptbestandteil bildeten die Handwerker; dazu kamen dann viele Land-bewohner, namentlich solche, die in die Städte flchteten, um sich der Be-drckung zu entziehen. Wenn es Unfreie waren, konnten sie zwar wenigstens im ersten Jahr von ihrem Herrn zurckgefordert werden. Aber all-mhlich drang der Grundsatz durch: Die Lust in den Stdten macht frei." So bildete sich in den Stdten, teils aus freien, teils aus unfreien Elementen, ein neuer Stand: der Brgerstand. Die Regierung der die Stadt fhrte zuerst ein von dem Stadtherrn (in der Regel einem Bischof) eingesetzter Rat". Spter erlangten allmhlich die Brger das Recht, sich selbst diesen Rat zu whlen, an dessen Spitze man einen (oder zwei) Brgermeister stellte.
Bei Anlage der Städte war der Schutz gegen Angriffe von auen stets der nchste Zweck; sie wurden daher mit starken, turmgekrnten Ringmauern, mit Wall und Graben umschlossen. Die Straen waren oft krumm und wegen ihrer Enge dster und schmutzig; die Huser bestanden aus mehreren bereinander gegen die Gasse vorragenden Stockwerken. Im Gegensatz zu der Schlichtheit der Wohnhuser stand nicht selten die Groartigkeit der ffentlichen Gebude: der Rathuser, Kaufhallen, Stadtthore, vor allem der Kirchen. Indes brachte der zunehmende Wohlstand auch den Bau der Privathuser zu hherer Entwicklung; man begann nach und nach sie aus Stein auszufhren und immer reichlicher, geschmack- und kunstvoller einzurichten und auszuschmcken. Auch die Straen wurden allmhlich breiter angelegt und gepflastert.
Die Blte der Städte beruhte vor allem aus ihrer Gewerbthtig-keit und ihrem Handel.
3. Stellung der Frauen. Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frauen hatte sich immer hher erhoben. Aus der urgermanischen Frauen-Verehrung hatte sich der innige und zarte Frauendienst herausgebildet. Es war Forderung der Zeit an jeden Ritter, einer Frau zu dienen.
Erziehung Unterricht Beschftigung. Die Mdchen der vornehmen Klassen pflegten unter der Zucht einer Lehrmeisterin, eines Priesters oder in Klosterschulen sich die Kunst des Lesens und Schreibens "anzueignen. Auch die Kunst des Gesanges und die Fertigkeit, ein Instrument (Harfe, Fiedel) spielen zu knnen, gehrte zu den Erfordernissen einer guten Erziehung. Daneben fehlte auch nicht die Unterweisung in der Anstandslehre, die sich in der hfischen Zeit zu einem frmlichen Gesetzbuch ausgebildet hatte und sich auf das Leben in und auer dem Haufe, ja sogar auf jede Bewegung erstreckte.
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288
Vierte Periode des Mittelalters.
hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur.
Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-
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43
und diese erkannten ihn jetzt ebenfalls als selbstndigen Herzog von Preußen an.
Die Schlacht bei Fehrbellin. 1675. In Frankreich herrschte der bermtige König Ludwig Xiv. Er hatte Deutschland bekriegt und beraubt und die Gegenden am Rhein arg verwstet. Deswegen zogen die Truppen des Deutschen Kaisers und mit ihnen 20 000 Brandenburger unter Anfhrung ihres tapferen Kurfrsten gegen die Fran-zofen. Bald erkannten diese in Friedrich Wilhelm ihren gefhrlichsten Feind. Sie reizten deshalb die Schweden zum Kriege gegen Branden-brg auf. Diese fielen in die Marken ein, plnderten Städte und Drfer, zertraten die Saatfelder und nahmen den Bauern ihr Vieh. Die Brandenburger aber scharten sich zusammen und setzten sich tchtig zur Wehr. Sie machten sich eine Fahne und schrieben darauf die Worte:
Wir sind Bauern von geringem Gnt
Und dienen nnserm Kurfrsten mit Leib und Blnt."
Unterdessen war der Kurfürst mit seinem Heere herangeeilt. Bei Fehrbellin (nordwestlich von Berlin) kam es zur Schlacht (1675). Die Brandenburger griffen tapfer an; der Kurfürst war mitten im Schlachtgewhls, fein Leben kam in hchste Gefahr. Schwedische Reiter umzingelten ihn. Das merken die tapferen Dragoner; sie machen einen khnen Angriff, hauen ihren heldenmtigen Fürsten los, und bald eilen die geschlagenen Feinde in wilder Flucht davon. Das war der erste Steg, den die Brandenburger allein der ein mch-tiges Volk erfochten. In dieser Schlacht zeichneten sich zwei Männer ganz besonders aus: der Feldmarschall Dersslinger durch seine Tapferkeit und der Stallmeister Froben dnrch seinen Ansopfernngs-mut fr den Kurfrsten.])
Der groe Kurfürst als Landesvater.
Sorge fr das Heer. Friedrich Wilhelm wollte Herr in seinem Lande sein; darum schuf er ein schlagfertiges Heer, das jederzeit bereit fein sollte, unter die Waffen zu treten. Brandenburg besa damals nur einige Sldnerscharen. Sie hausten im eigenen Lande, als seien sie in Feindesland. Den Eid der Treue hatten sie dem Kaiser geschworen, dem Kurfrsten waren sie nur durch Handschlag verpflichtet. Friedrich Wilhelm forderte von ihnen fr sich den Eid der Treue und des Gehorsams. Wer dieser Forderung keine Folge leistete, wurde entlassen. So bildete der Kurfürst ein Heer, das nur ihm gehorchte, und das er bald von 8000 auf 28 000 Mann brachte. Er wurde auf diese Weise der Schpfer des ersten stehenden
') Die bekannte Erzhlung vom Stallmeister Froben wird neuerdings als Sage bezeichnet.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv Ludwig Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Fehrbellin Frankreich Deutschland Rhein Berlin Brandenburg
— 48 —
hircf) ganz Deutschland. Am Lech stellte sich ihm Tillv nochmals •n/r9n^11' ollern Gustav Adolf erzwang sich den Übergang, ^illy
taläws 0etwimb£t d°y°n. fiel zum arölten Ä
• ^l1 -b!e,er wendete sich der Kaiser wieder an Wallenstein
der au Meinen Gütern in Böhmen prächtiger als ein König lebte' '"lr unter schweren Bedingungen nahm der stolze Mann den Ober-'e_efn wieder an. In kurzer Zeit brachte er ein bedeutendes Heer Lammen. Bel -utzert kam es zwischen ihm und dem Schweden-
? - o e^ldeben behaupteten zwar das Schlacht-
,^och war Gustav Adolf im Gewühle des Kampfes gefallen. Wallenstem, der säst alle Geschütze verloren hatte, zog sich nach ßsipfwr h3usr ?vr vervollständigte er fein Heer wieder; doch f t Vr 5 ^ nntlhahg. Man beschuldigte ihn, daß er heimlich Sl st* <yetj! -n , a?at1er§ unterhandle. Deswegen wurde er am 2 ttl« Verrates angeklagt, für geächtet erklärt und am
^ebrnar 1634 von fernen eigenen Leuten in Eger ermordet.
44, Der westfälische Friede.
^ach Wallenftcins Tode erhielt der Sohn des Kaisers, der nachhenge Kaiser Ferdinand Iii., den Oberbefehl über das kaifer-iche Heer; an die Stelle von Gustav Adolf aber traten der verzog Bernhard von Weimar, der Feldmarfchall Gustav Horn und andere. Als he Schweden bei Nördlingen in Franken besiegt würden, nahmen auch noch die Franzosen thätigen Anteil am Kriege. Verwüstend drangen die französischen Heere über den Rhein. Doch ^mochte keine Partei ein entfcheibenbes Übergewicht über die andere zu _ gewinnen. Deswegen wurden in Osnabrück und Münster ^edensnnterhanblungen eingeleitet, und enblich kam der westfälische 1648] Friebe zustanbe.
Dieser Friebe machte zwar den durch den schrecklichen Krieg entstandenen Leiden ein Ende; aber Deutschland verlor babei mehrere feiner schönsten Länber. Frankreich erhielt Elsaß; Pommern kam an Schweden. Die Schweiz und Hollaub, welche bisher mit dem beut-ichen Reiche verbunben waren, würden abgetrennt und als selb-Itänbige Staaten anerkannt. — Die oberste Gewalt im beutfchen Reiche sollte der Reichstag erhalten, der balb bauernb in Regensburg seinen Sitz hatte. Die einzelnen Fürsten aber bürsten bei-nahe ganz unabhängig vom Kaiser ihre Särtber regieren. Hinsicht-
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Extrahierte Personennamen: Gustav_Adolf Gustav Adolf Gustav_Adolf Gustav Adolf Ferdinand_Iii Ferdinand Gustav_Adolf Gustav Adolf Bernhard_von_Weimar Gustav_Horn Gustav
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Eger Schweden Rhein Osnabrück Deutschland Frankreich Schweden Regensburg
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256
Rückblick.
Bauern, Adel und Bürger in ihrem Verhältnis zu einander bis auf die neueste Zeit.
gern auch das Arbeiterelend dar. Man spricht von einer Poesie des vierten Standes und von Armeleutmalerei. An die Arbeiterfrage wird meist gedacht, wenn von der „sozialen Frage" der Gegenwart die Rede ist. Kann sie gelöst werden?
Den Schleier der Zukunft vermag niemand zu lüften. Wohl aber lassen sich aus der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung einzelne auch für die Folgezeit bedeutsame allgemeine Wahrheiten entnehmen und Folgerungen ziehen. Damit also für den Ausblick ein richtiger Standpunkt der Beurteilung gewonnen wird, scheint es angezeigt, zuvörderst auf das Verhältnis der einzelnen Klassen und Stände zu einander einen Rückblick zu werfen, bei dem die Hauptergebnisse möglichst kurz, aber möglichst übersichtlich zusammengefaßt werden.
Fünfzehnter Äöschnitt.
Rückblick und Ausblick.
Der Bauernstand ist der älteste. Ein Bauernvolk waren einst die Germanen in ihrer Gesamtheit, und in der Mehrzahl freie Grundbesitzer. Allmählich kam unter ihnen ein Geschlechtsadel empor, der größeren Landbesitz hatte. Die Grundlage der Ständegliederung bildet also ungleiches Grundeigentum. Erst mit der Zeit wurden die Besitzstände zu Berufsständen. Der ursprüngliche Geschlechtsund der spätere Dienstadel verschmolzen zum Ritterstande, in welchem seit dem 12. Jahrhundert auch die unfreien Ministerialen aufgingen. Die freien Bauern aber waren zu dieser Zeit vielfach von weltlichen und geistlichen Großen abhängig geworden. In wirtschaftlicher Beziehung befanden sie sich trotzdem durchschnittlich in günstiger Lage,
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
— 101 —
außerdem noch iit große Geldverlegenheit geriet, schloß er voll Mißmut mit Frankreich den Frieden zu Basel (5. April 1795), in welchem die preußischen Besitzungen eint linken Rheinnser den Franzosen vorläufig überlassen werden mußten. Beim allgemeinen Friedensschlüsse sollte er dafür auf dem rechten Ufer entschädigt werden. Auch wurde eine Grenzlinie festgesetzt, welche das unter Preußens Schutz stehende Gebiet von Norddeutschlaud bezeichnete; über diese Linie hinaus durften die Frauzofeu nicht vordringen. Damit war der erste Schritt geschehen, Preußen von seiner hohen Machtstellung herabsinken zu lassen.
„Dieser Friede", sagt ein Geschichtsschreiber, „ist durch zwei Jahrzehnte der Entehrung und der Not, durch beispiellose Opfer und Kämpfe gebüßt worden."
Erwerbungen.' Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Ii. wnchs das Land um uahezu 2000 Quadratmeilen. Weil in Polen fortwährend Hader und Zwistigkeiten herrschten, kam es in den Jahren 1793 und 1795 zur zweiten und dritten Teilung Polens. Eine Partei des polnischen Adels hatte ein russisches Heer ius Land gerufen. Die andere Partei nahm unter Anführung des edlen Polenhelden Koszinsko gegen die Russen einen Kampf auf Leben und Tod auf. Wiederholt erlitten die Polen trotz tapferster Gegenwehr vollständige Niederlagen. Bei Praga, einer Vorstadt von Warschau, sank Kosziusko mit dem Ausrufe: „Finis Poloniae“ (Polens Ende) schwer verwundet vom Pferde und fiel den Feinden in die Hände. Polens Schicksal war entschieden; es wurde gänzlich ausgelost. Preußen erhielt Danzig nebst Thoru, einen Teil der heutigen Provinz Posen und andere Gebiete Polens, welche schon nach wenigen Jahren an Rußland fielen. *) Die Einwohnerzahl Preußens stieg dadurch um mehr als 2 Millionen.2)
Lebensende Friedrich Wilhelms Ii. Der glänzende Hofhalt und die kostspieligen Feldzüge hatten nicht nur den Schatz Friedrichs des Großen aufgezehrt, sondern auch fast 150 Millionen Mark Schulden geschaffen, so daß der König noch knrz vor seinem Tode genötigt war, den verhaßten Alleinhandel des Staates mit Tabak wieder einzuführen. Diese Schuldenlast, der übermäßige Zuwachs an fremdem Land und die schlaffe Regierung, die sogar die stärkste Stütze des Staates, das Heer, vernachlässigte, ließen die Zeiten tiefster Erniedrigung Preußens unaufhaltsam herankommen.
Infolge der Feldzüge war die Gesundheit Friedrich Wilhelms schwer erschüttert. Auch die Mißerfolge in seiner Regierungsthätigkeit beugten ihn, da er selbst sühlte, daß der Staat Friedrichs des Großen an Macht und Ansehen nachgelassen hatte. Im Sommer 1796 stellten
') Außer Danzig und Thorn fielen 1793 an Prenßen das frühere Großpolen unter dem Namen Südpreußen (der größte Teil der heutigen Provinz Posen); 1795 erhielt Preußen einen Landesstrich von der mittleren Weichsel bis zum Niemen, der wegen seiner Lage Neu-Ostpreußen genannt wurde und auch die Stadt Warschau umfaßte. Beide Erwerbungen betrugen zusammen 1700 Quadratmeilen.
2) Durch das Anssterben der brandenburgischen Markgrafen von Ansbach-Bayreuth erbte Preußen 1792 außerdem die „Fürstentümer Ansbach und Bayreuth in der Größe von lfio Quadratmeilen. Diese Übernahme gab auch Veranlassung, daß der vorn früheren Markgrafen von Ansbach gestiftete rote Adlerorden erneuert und zum 2. Ritterorden des preußischen Staates erhoben wurde.
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340
Gründung
der
Normannen-
herrschast
in
Unteritalien.
Zustimmung sie keine wichtige Verfügung treffen durften. — Die
Bürgerversammlung Qparlamentum) bestand nut aus den wirk-
lichen Mitgliedern der Gemeinde und wurde nur bei den wich-
tigsten Angelegenheiten von den Consuln berufen, um die öffentliche
Meinung zu vernehmen. Die Consuln und der Rath waren die
bevollmächtigte Obrigkeit, die von der Bürgerschaft gewählt und
zur Rechenschaft gezogen, aber nicht in ängstlicher Abhängigkeit ge-
halten wurde. Die Einteilung der Bürgerschaft beruhte nicht mehr
auf den früheren ständischen Genossenschaften, sondern, dem Prin-
cip der bürgerlichen Gleichheit gemäß, auf dem Wohnort in den
verschiedenen Bezirken der Stadt, welche man gewöhnlich nach den
Hauptthoren oder Hauptkirchen in denselben benannte. — Noch in
dem Zeitraum bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgte die Er-
nennung besonderer Gerichtsconsuln, welche mit den Consuln
des Commune an der Leitung des Staates Theil nahmen, für sich
allein aber die Civilgerichtsbarkeit besorgten. — Endlich ist auch
noch der statutarischen Gesetzgebung zu gedenken. Es ent-
standen daraus die verschiedenen Stadtrechle. Aus den in jedem
Orte vorzugsweise geltenden persönlichen Rechten hatte sich ein Ge-
wohnheitsrecht gebildet, welches durch Statuten gesetzlich gemacht
wurde. Neben diesen Stadtrechten behaupteten sich auch noch, we-
nigstens zur Aushülfe, das longobardische und das römische Recht,
und das steigende Ansehen des letzteren verschaffte ihm später die
Geltung eines gemeinen Rechts.
Unteritalien war noch immer eine griechische Provinz; doch be-
stand auch noch eine Anzahl longobardischer Fürstentümer, z. B.
Benevent und Capua, welche entweder gar nicht oder nur vorüber-
gehend die Oberhoheit des griechischen Kaisers anerkannten; auch
hatten sich die Araber, welche bereits Herrn von Sicilien waren,
im Lande festgesetzt, und endlich erhoben auch die deutschen Kaiser
Ansprüche auf Oberherrschaft. Ein angesehener Longobarde aus
Apulien, Melus, welcher sich gegen den griechischen Statthalter
empört hatte, soll eine Schaar der in Frankreich angesiedelten Nor-
m annen, welche eine Wallfahrt nach einem berühmten Gnadenorte
auf dem Berge Gargano unternommen hatten, zu seinem Beistände
gewonnen haben (1016). Diese zogen bald andere ihrer Landsleute
nach Italien. Die Normannen dienten zuerst als Söldner gegen
die Griechen, dachten aber bald an eigene Niederlassungen. Sie
erhielten von dem Herzoge von Neapel ein kleines Gebiet, auf dem
sie Aversa erbauten. Sie erkannten die Oberhoheit des deutschen
Kaisers Heinrich's H. und später auch Konrad's Ii. an und der
letztere ertheilte ihrem Anführer Rainulf den Titel eines Grafen
von Aversa (S. 277 und 284).
Es kamen immer mehr Normannen aus der Normandie nach
Italien, und besonders zeichneten sich die Söhne des Grafen Tan-
cred von Hauteville aus. Als die Griechen die Normannen,
welche ihnen auf einem Zuge nach Sicilien Beistand geleistet hat-
ten, um ihren Antheil an der Beute betrogen, durchzogen die Nor-
mannen plündernd das Land und legten 1040 in der Stadt Melfi
einen eigenen Raubstaat an, nachdem sie sich mit ihren Landsleuten
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
200 Die Landsknechte.
quem fei, „den Stab der Gerechtigkeit zu erheben, nicht zu früh ober zu *u heilig ober zu schlecht", dann ob unter den Richtern keiner ftch befinbe, der „nicht ehrlich ober übet beleumunbet fei", ferner ob, wenn wahrenb des Gerichts zur Prebigt umgeschlagen würde, der Schultheiß Jjcacht haben soll aufzustehen und das Evangelium zu hören und barauf, wenn es noch bequeme Tageszeit, wieber nieberzusitzen und zu urteilen, ob
5'8 3. Landsknechts-Gericht. Holzschnitt von Jost Amman in L. Fronspergers „Kriegsduch" (1564).
bei entftehenbem Kriegslärm, bei Feuers- ober Wassersnot dem Schultheiß gestattet sei, hinzueilen und zu stillen und banrnch wieber den Stab zu er-heben, enblich ob dem Gericht bei Gewitter ober Hagel aus Sorge für Befchäbigung des Gerichtsbuches verstattet fei, unter ein Obbach zu gehen. Diesen weitläufigen Vorfragen lag das Bestreben zu Gruube, Übereilung und Ungerechtigkeit möglichst zu vermeiden. Aus dem gleichen Grunde würde dem Angeklagten auch ein „Fürsprech" gestellt, und nur wenn die Anklage breimal, an brei verschobenen Tagen nacheinanber, erhärtet war,
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