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1. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 104

1896 - Leipzig : Voigtländer
104 Donaugebiet. Die Brgerschaft erwuchs aus den Dienstleuten des Bischofs. Den Hauptbestandteil bildeten die Handwerker; dazu kamen dann viele Land-bewohner, namentlich solche, die in die Städte flchteten, um sich der Be-drckung zu entziehen. Wenn es Unfreie waren, konnten sie zwar wenigstens im ersten Jahr von ihrem Herrn zurckgefordert werden. Aber all-mhlich drang der Grundsatz durch: Die Lust in den Stdten macht frei." So bildete sich in den Stdten, teils aus freien, teils aus unfreien Elementen, ein neuer Stand: der Brgerstand. Die Regierung der die Stadt fhrte zuerst ein von dem Stadtherrn (in der Regel einem Bischof) eingesetzter Rat". Spter erlangten allmhlich die Brger das Recht, sich selbst diesen Rat zu whlen, an dessen Spitze man einen (oder zwei) Brgermeister stellte. Bei Anlage der Städte war der Schutz gegen Angriffe von auen stets der nchste Zweck; sie wurden daher mit starken, turmgekrnten Ringmauern, mit Wall und Graben umschlossen. Die Straen waren oft krumm und wegen ihrer Enge dster und schmutzig; die Huser bestanden aus mehreren bereinander gegen die Gasse vorragenden Stockwerken. Im Gegensatz zu der Schlichtheit der Wohnhuser stand nicht selten die Groartigkeit der ffentlichen Gebude: der Rathuser, Kaufhallen, Stadtthore, vor allem der Kirchen. Indes brachte der zunehmende Wohlstand auch den Bau der Privathuser zu hherer Entwicklung; man begann nach und nach sie aus Stein auszufhren und immer reichlicher, geschmack- und kunstvoller einzurichten und auszuschmcken. Auch die Straen wurden allmhlich breiter angelegt und gepflastert. Die Blte der Städte beruhte vor allem aus ihrer Gewerbthtig-keit und ihrem Handel. 3. Stellung der Frauen. Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frauen hatte sich immer hher erhoben. Aus der urgermanischen Frauen-Verehrung hatte sich der innige und zarte Frauendienst herausgebildet. Es war Forderung der Zeit an jeden Ritter, einer Frau zu dienen. Erziehung Unterricht Beschftigung. Die Mdchen der vornehmen Klassen pflegten unter der Zucht einer Lehrmeisterin, eines Priesters oder in Klosterschulen sich die Kunst des Lesens und Schreibens "anzueignen. Auch die Kunst des Gesanges und die Fertigkeit, ein Instrument (Harfe, Fiedel) spielen zu knnen, gehrte zu den Erfordernissen einer guten Erziehung. Daneben fehlte auch nicht die Unterweisung in der Anstandslehre, die sich in der hfischen Zeit zu einem frmlichen Gesetzbuch ausgebildet hatte und sich auf das Leben in und auer dem Haufe, ja sogar auf jede Bewegung erstreckte.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1888 - Wiesbaden : Kunze
288 Vierte Periode des Mittelalters. hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur. Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-

3. Vaterländische Geschichte in Bildern - S. 43

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
43 und diese erkannten ihn jetzt ebenfalls als selbstndigen Herzog von Preußen an. Die Schlacht bei Fehrbellin. 1675. In Frankreich herrschte der bermtige König Ludwig Xiv. Er hatte Deutschland bekriegt und beraubt und die Gegenden am Rhein arg verwstet. Deswegen zogen die Truppen des Deutschen Kaisers und mit ihnen 20 000 Brandenburger unter Anfhrung ihres tapferen Kurfrsten gegen die Fran-zofen. Bald erkannten diese in Friedrich Wilhelm ihren gefhrlichsten Feind. Sie reizten deshalb die Schweden zum Kriege gegen Branden-brg auf. Diese fielen in die Marken ein, plnderten Städte und Drfer, zertraten die Saatfelder und nahmen den Bauern ihr Vieh. Die Brandenburger aber scharten sich zusammen und setzten sich tchtig zur Wehr. Sie machten sich eine Fahne und schrieben darauf die Worte: Wir sind Bauern von geringem Gnt Und dienen nnserm Kurfrsten mit Leib und Blnt." Unterdessen war der Kurfürst mit seinem Heere herangeeilt. Bei Fehrbellin (nordwestlich von Berlin) kam es zur Schlacht (1675). Die Brandenburger griffen tapfer an; der Kurfürst war mitten im Schlachtgewhls, fein Leben kam in hchste Gefahr. Schwedische Reiter umzingelten ihn. Das merken die tapferen Dragoner; sie machen einen khnen Angriff, hauen ihren heldenmtigen Fürsten los, und bald eilen die geschlagenen Feinde in wilder Flucht davon. Das war der erste Steg, den die Brandenburger allein der ein mch-tiges Volk erfochten. In dieser Schlacht zeichneten sich zwei Männer ganz besonders aus: der Feldmarschall Dersslinger durch seine Tapferkeit und der Stallmeister Froben dnrch seinen Ansopfernngs-mut fr den Kurfrsten.]) Der groe Kurfürst als Landesvater. Sorge fr das Heer. Friedrich Wilhelm wollte Herr in seinem Lande sein; darum schuf er ein schlagfertiges Heer, das jederzeit bereit fein sollte, unter die Waffen zu treten. Brandenburg besa damals nur einige Sldnerscharen. Sie hausten im eigenen Lande, als seien sie in Feindesland. Den Eid der Treue hatten sie dem Kaiser geschworen, dem Kurfrsten waren sie nur durch Handschlag verpflichtet. Friedrich Wilhelm forderte von ihnen fr sich den Eid der Treue und des Gehorsams. Wer dieser Forderung keine Folge leistete, wurde entlassen. So bildete der Kurfürst ein Heer, das nur ihm gehorchte, und das er bald von 8000 auf 28 000 Mann brachte. Er wurde auf diese Weise der Schpfer des ersten stehenden ') Die bekannte Erzhlung vom Stallmeister Froben wird neuerdings als Sage bezeichnet.

4. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 48

1872 - Heidelberg : Weiß
— 48 — hircf) ganz Deutschland. Am Lech stellte sich ihm Tillv nochmals •n/r9n^11' ollern Gustav Adolf erzwang sich den Übergang, ^illy taläws 0etwimb£t d°y°n. fiel zum arölten Ä • ^l1 -b!e,er wendete sich der Kaiser wieder an Wallenstein der au Meinen Gütern in Böhmen prächtiger als ein König lebte' '"lr unter schweren Bedingungen nahm der stolze Mann den Ober-'e_efn wieder an. In kurzer Zeit brachte er ein bedeutendes Heer Lammen. Bel -utzert kam es zwischen ihm und dem Schweden- ? - o e^ldeben behaupteten zwar das Schlacht- ,^och war Gustav Adolf im Gewühle des Kampfes gefallen. Wallenstem, der säst alle Geschütze verloren hatte, zog sich nach ßsipfwr h3usr ?vr vervollständigte er fein Heer wieder; doch f t Vr 5 ^ nntlhahg. Man beschuldigte ihn, daß er heimlich Sl st* <yetj! -n , a?at1er§ unterhandle. Deswegen wurde er am 2 ttl« Verrates angeklagt, für geächtet erklärt und am ^ebrnar 1634 von fernen eigenen Leuten in Eger ermordet. 44, Der westfälische Friede. ^ach Wallenftcins Tode erhielt der Sohn des Kaisers, der nachhenge Kaiser Ferdinand Iii., den Oberbefehl über das kaifer-iche Heer; an die Stelle von Gustav Adolf aber traten der verzog Bernhard von Weimar, der Feldmarfchall Gustav Horn und andere. Als he Schweden bei Nördlingen in Franken besiegt würden, nahmen auch noch die Franzosen thätigen Anteil am Kriege. Verwüstend drangen die französischen Heere über den Rhein. Doch ^mochte keine Partei ein entfcheibenbes Übergewicht über die andere zu _ gewinnen. Deswegen wurden in Osnabrück und Münster ^edensnnterhanblungen eingeleitet, und enblich kam der westfälische 1648] Friebe zustanbe. Dieser Friebe machte zwar den durch den schrecklichen Krieg entstandenen Leiden ein Ende; aber Deutschland verlor babei mehrere feiner schönsten Länber. Frankreich erhielt Elsaß; Pommern kam an Schweden. Die Schweiz und Hollaub, welche bisher mit dem beut-ichen Reiche verbunben waren, würden abgetrennt und als selb-Itänbige Staaten anerkannt. — Die oberste Gewalt im beutfchen Reiche sollte der Reichstag erhalten, der balb bauernb in Regensburg seinen Sitz hatte. Die einzelnen Fürsten aber bürsten bei-nahe ganz unabhängig vom Kaiser ihre Särtber regieren. Hinsicht-

5. Deutsche Sozialgeschichte - S. 256

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
256 Rückblick. Bauern, Adel und Bürger in ihrem Verhältnis zu einander bis auf die neueste Zeit. gern auch das Arbeiterelend dar. Man spricht von einer Poesie des vierten Standes und von Armeleutmalerei. An die Arbeiterfrage wird meist gedacht, wenn von der „sozialen Frage" der Gegenwart die Rede ist. Kann sie gelöst werden? Den Schleier der Zukunft vermag niemand zu lüften. Wohl aber lassen sich aus der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung einzelne auch für die Folgezeit bedeutsame allgemeine Wahrheiten entnehmen und Folgerungen ziehen. Damit also für den Ausblick ein richtiger Standpunkt der Beurteilung gewonnen wird, scheint es angezeigt, zuvörderst auf das Verhältnis der einzelnen Klassen und Stände zu einander einen Rückblick zu werfen, bei dem die Hauptergebnisse möglichst kurz, aber möglichst übersichtlich zusammengefaßt werden. Fünfzehnter Äöschnitt. Rückblick und Ausblick. Der Bauernstand ist der älteste. Ein Bauernvolk waren einst die Germanen in ihrer Gesamtheit, und in der Mehrzahl freie Grundbesitzer. Allmählich kam unter ihnen ein Geschlechtsadel empor, der größeren Landbesitz hatte. Die Grundlage der Ständegliederung bildet also ungleiches Grundeigentum. Erst mit der Zeit wurden die Besitzstände zu Berufsständen. Der ursprüngliche Geschlechtsund der spätere Dienstadel verschmolzen zum Ritterstande, in welchem seit dem 12. Jahrhundert auch die unfreien Ministerialen aufgingen. Die freien Bauern aber waren zu dieser Zeit vielfach von weltlichen und geistlichen Großen abhängig geworden. In wirtschaftlicher Beziehung befanden sie sich trotzdem durchschnittlich in günstiger Lage,

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 101

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 101 — außerdem noch iit große Geldverlegenheit geriet, schloß er voll Mißmut mit Frankreich den Frieden zu Basel (5. April 1795), in welchem die preußischen Besitzungen eint linken Rheinnser den Franzosen vorläufig überlassen werden mußten. Beim allgemeinen Friedensschlüsse sollte er dafür auf dem rechten Ufer entschädigt werden. Auch wurde eine Grenzlinie festgesetzt, welche das unter Preußens Schutz stehende Gebiet von Norddeutschlaud bezeichnete; über diese Linie hinaus durften die Frauzofeu nicht vordringen. Damit war der erste Schritt geschehen, Preußen von seiner hohen Machtstellung herabsinken zu lassen. „Dieser Friede", sagt ein Geschichtsschreiber, „ist durch zwei Jahrzehnte der Entehrung und der Not, durch beispiellose Opfer und Kämpfe gebüßt worden." Erwerbungen.' Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Ii. wnchs das Land um uahezu 2000 Quadratmeilen. Weil in Polen fortwährend Hader und Zwistigkeiten herrschten, kam es in den Jahren 1793 und 1795 zur zweiten und dritten Teilung Polens. Eine Partei des polnischen Adels hatte ein russisches Heer ius Land gerufen. Die andere Partei nahm unter Anführung des edlen Polenhelden Koszinsko gegen die Russen einen Kampf auf Leben und Tod auf. Wiederholt erlitten die Polen trotz tapferster Gegenwehr vollständige Niederlagen. Bei Praga, einer Vorstadt von Warschau, sank Kosziusko mit dem Ausrufe: „Finis Poloniae“ (Polens Ende) schwer verwundet vom Pferde und fiel den Feinden in die Hände. Polens Schicksal war entschieden; es wurde gänzlich ausgelost. Preußen erhielt Danzig nebst Thoru, einen Teil der heutigen Provinz Posen und andere Gebiete Polens, welche schon nach wenigen Jahren an Rußland fielen. *) Die Einwohnerzahl Preußens stieg dadurch um mehr als 2 Millionen.2) Lebensende Friedrich Wilhelms Ii. Der glänzende Hofhalt und die kostspieligen Feldzüge hatten nicht nur den Schatz Friedrichs des Großen aufgezehrt, sondern auch fast 150 Millionen Mark Schulden geschaffen, so daß der König noch knrz vor seinem Tode genötigt war, den verhaßten Alleinhandel des Staates mit Tabak wieder einzuführen. Diese Schuldenlast, der übermäßige Zuwachs an fremdem Land und die schlaffe Regierung, die sogar die stärkste Stütze des Staates, das Heer, vernachlässigte, ließen die Zeiten tiefster Erniedrigung Preußens unaufhaltsam herankommen. Infolge der Feldzüge war die Gesundheit Friedrich Wilhelms schwer erschüttert. Auch die Mißerfolge in seiner Regierungsthätigkeit beugten ihn, da er selbst sühlte, daß der Staat Friedrichs des Großen an Macht und Ansehen nachgelassen hatte. Im Sommer 1796 stellten ') Außer Danzig und Thorn fielen 1793 an Prenßen das frühere Großpolen unter dem Namen Südpreußen (der größte Teil der heutigen Provinz Posen); 1795 erhielt Preußen einen Landesstrich von der mittleren Weichsel bis zum Niemen, der wegen seiner Lage Neu-Ostpreußen genannt wurde und auch die Stadt Warschau umfaßte. Beide Erwerbungen betrugen zusammen 1700 Quadratmeilen. 2) Durch das Anssterben der brandenburgischen Markgrafen von Ansbach-Bayreuth erbte Preußen 1792 außerdem die „Fürstentümer Ansbach und Bayreuth in der Größe von lfio Quadratmeilen. Diese Übernahme gab auch Veranlassung, daß der vorn früheren Markgrafen von Ansbach gestiftete rote Adlerorden erneuert und zum 2. Ritterorden des preußischen Staates erhoben wurde.

7. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 1 = H. 88 d. Gesamtw. - S. 10

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
10 verbot inländischer Werbung unter Friedrich Wilhelm I. gezogen, und andere Fremde nicht abgehalten werden mögen, hineinzukommen, und sich darinnen bey dem Genuß der ihnen versprochenen Freyheiten und Beneficien bestmöglichster Massen zu etabliren und anzusetzen. 3u diesem Zweck um zu gelangen, haben wir hierdurch und Krafft dieses setzen, befehlen und ordnen wollen, daß I von nun an die Werbungen in Unserem Königreich, sämmtlichen Pro-vintzien und Landen gäntzlich cessiren und aufgehoben seyn sollen, dergestalt, daß kein Regiment, Commandeur, oder anderer Officirer noch gemeiner, wer der auch sey, sich zu unterstehen, unter einigerley Praetext, es geschehe also directe oder per indirectum, Werbungen anzustellen oder zu veranlassen. ... Ii Keiner von Unseren Officirern [soll] sich unternehmen, auch den schlechtesten Kerl vor sein Haupt ^ zu cassiren, sondern es ist derselbe schuldig, dem Commandirenden ©bristen es vorhero anzuzeigen und dessen Genehmhaltung darüber einzuholen. (Ferner wird bestimmt, daß die entlassenen ausländischen Leute im Lande seßhaft zu machen, die Unterthanen ihren Herrn zurückzugeben sind.) Iv hingegen lassen wir Allergnädigst geschehen und wollen, daß wenn sich Leute, so nicht etwa bereits zum Anbau des Landes, zu Besorgung des Commercii, und in denen Städten sich gefetzet, oder sich dazu brauchen lassen, ob sie schon das Bürger Hecht noch nicht erworben haben, freywillig und ohne Lift zu engagiren bereit seyn, denenselben von dem Commandeur des Regiments ein proportionirtes Handgeld bis zu 30 Thlr gereichet werden mögen und sollen. 9. Urteil Friedrichs des Großen über die Kantone Friedrich Wilhelms I.2 Die Aushebung fand im ganzen Lande regellos statt, was zu tausend Prozessen zwischen den Regimentern führte. Um Ordnung zu schaffen, teilte der König 17333 alle Provinzen in Kantone ein. Die^ wurden den Regimentern überwiesen, die aus ihnen jährlich 30 Mann in Friedenszeiten und bis zu 100 im Kriegsfälle entnehmen durften. So wurde die Armee unsterblich, indem sie einen festen Grundstock erhielt, aus dem sie sich seither ohne Unterbrechung verjüngt hat. 1 = Auf eigene Faust. 2 Aus der deutschen Übersetzung der Werke Friedrichs des Großen, herausgegeben von B. volz (bei Hobbing) „Denkwürdigkeiten zur (Beschichte des Hauses Brandenburg". Bd. I, S. 186. 8 Durch mehrere Edikte aus dem Jahre 1733 (1. Tttai, 10. Utai und 15. Sept.) wurde diese (Einteilung festgesetzt. (Ein eigentliches „Kantonreglement" gibt es nicht. Schon als Knaben wurden die Dienstpflichtigen in die Listen eingetragen. Die kantonpflichtige Jugend trug stolz die roten Puschel und später die rote Halsbinde (s. v. Scharfenort, Kulturbilder aus der Vergangenheit des preußischen Heeres, S. 9). (Einem Regiment zu Fuß wurden 3000 Feuerstellen zugewiesen, einem Regiment zu Pferde 1800 Einzelwirtschaften.

8. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 1 = H. 88 d. Gesamtw. - S. 31

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Behandlung der Soldaten im Iahre 1806 31 sender vorgesetzter zu kämpfen. Daß diese Zungen Offiziere im Durchschnitt den Krieg wünschten, war natürlich, und ich bin überzeugt, daß bey einer etwas guten gnführung man bey dm regen Ehr-Gefühl dieser Menschen sehr viel hätte machen können. 28. Die Militärstrafen im Zahre X806.1 Die im Z. 1806 in der Armee gebräuchlichen Strafen, Spießruthen, Stock* schlüge, hiebe mit kleinen mit Draht bezogenen Röhrchen, stammten aus einem früheren Zeit-Mter her und standen mit den später entwickelten Sitten und Meinungen in einem Schneidenden Widerspruch, der dadurch noch erhöht wurde, daß die Livil-Gesetzgebung bereits den größten Theil ähnlicher in ihrem Bereich abgeschafft und die Anwendung der beybehaltenen jedesmahl von einem Richterlichen flusfpruch abhängig gemacht hatte. Bey dem Militär dagegen war, mit Ausnahme der Spießruthen, die Körperliche Züchtigung größtenteils der willkühr, der Laune und dem Ermessen des jedesmahligen Befehlshabers anheimgestellt; es konnte einmahl ein Diebstahl mit 40 Schlägen und eine Knzugs-Unordnung u. s. w. mit 50 bestraft werden. Rücksichtslos züchtigte man den Soldaten auf öffentlichen Plätzen, ja zuweilen reizte die Zahl der Zuschauer den Dünkel eines Eitlen Anführers zu einem Mißbrauch des ihm verliehenen Straf-Rechts. Es würde wider die Wahrheit seyn, wenn ich es hier nicht anführen wollte, daß zu allen Zeiten eine ansehnliche Zahl von Offizieren diese gewaltsame Mißhandlung verabscheute und Gerechtere Wege einschlug ..., aber sie bildeten keineswegs die entscheidende Mehrheit, die im Gegentheil Gewalt-Mittel und willkühr als ein wohlerworbenes Recht, als das Palladium des Kriegerlebens verehrte. Diese Üerfahrungs-Rrt erniedrigte nicht allein fortdauernd den Sol-daten-Stand in der öffentlichen Meynung, sondern sie raubte dem Krieger auch ein gewisses Selbst-Gefühl, welches als die (Quelle des Muthes anzusehen und deßhalb unentbehrlich ist. 1 Aus (Erinnerungen aus dem Leben des Generalfeldmarschalls von Borjen, a. a. ©. Bö. I, S. 209 f.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 340

1854 - Weimar : Böhlau
340 Gründung der Normannen- herrschast in Unteritalien. Zustimmung sie keine wichtige Verfügung treffen durften. — Die Bürgerversammlung Qparlamentum) bestand nut aus den wirk- lichen Mitgliedern der Gemeinde und wurde nur bei den wich- tigsten Angelegenheiten von den Consuln berufen, um die öffentliche Meinung zu vernehmen. Die Consuln und der Rath waren die bevollmächtigte Obrigkeit, die von der Bürgerschaft gewählt und zur Rechenschaft gezogen, aber nicht in ängstlicher Abhängigkeit ge- halten wurde. Die Einteilung der Bürgerschaft beruhte nicht mehr auf den früheren ständischen Genossenschaften, sondern, dem Prin- cip der bürgerlichen Gleichheit gemäß, auf dem Wohnort in den verschiedenen Bezirken der Stadt, welche man gewöhnlich nach den Hauptthoren oder Hauptkirchen in denselben benannte. — Noch in dem Zeitraum bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgte die Er- nennung besonderer Gerichtsconsuln, welche mit den Consuln des Commune an der Leitung des Staates Theil nahmen, für sich allein aber die Civilgerichtsbarkeit besorgten. — Endlich ist auch noch der statutarischen Gesetzgebung zu gedenken. Es ent- standen daraus die verschiedenen Stadtrechle. Aus den in jedem Orte vorzugsweise geltenden persönlichen Rechten hatte sich ein Ge- wohnheitsrecht gebildet, welches durch Statuten gesetzlich gemacht wurde. Neben diesen Stadtrechten behaupteten sich auch noch, we- nigstens zur Aushülfe, das longobardische und das römische Recht, und das steigende Ansehen des letzteren verschaffte ihm später die Geltung eines gemeinen Rechts. Unteritalien war noch immer eine griechische Provinz; doch be- stand auch noch eine Anzahl longobardischer Fürstentümer, z. B. Benevent und Capua, welche entweder gar nicht oder nur vorüber- gehend die Oberhoheit des griechischen Kaisers anerkannten; auch hatten sich die Araber, welche bereits Herrn von Sicilien waren, im Lande festgesetzt, und endlich erhoben auch die deutschen Kaiser Ansprüche auf Oberherrschaft. Ein angesehener Longobarde aus Apulien, Melus, welcher sich gegen den griechischen Statthalter empört hatte, soll eine Schaar der in Frankreich angesiedelten Nor- m annen, welche eine Wallfahrt nach einem berühmten Gnadenorte auf dem Berge Gargano unternommen hatten, zu seinem Beistände gewonnen haben (1016). Diese zogen bald andere ihrer Landsleute nach Italien. Die Normannen dienten zuerst als Söldner gegen die Griechen, dachten aber bald an eigene Niederlassungen. Sie erhielten von dem Herzoge von Neapel ein kleines Gebiet, auf dem sie Aversa erbauten. Sie erkannten die Oberhoheit des deutschen Kaisers Heinrich's H. und später auch Konrad's Ii. an und der letztere ertheilte ihrem Anführer Rainulf den Titel eines Grafen von Aversa (S. 277 und 284). Es kamen immer mehr Normannen aus der Normandie nach Italien, und besonders zeichneten sich die Söhne des Grafen Tan- cred von Hauteville aus. Als die Griechen die Normannen, welche ihnen auf einem Zuge nach Sicilien Beistand geleistet hat- ten, um ihren Antheil an der Beute betrogen, durchzogen die Nor- mannen plündernd das Land und legten 1040 in der Stadt Melfi einen eigenen Raubstaat an, nachdem sie sich mit ihren Landsleuten

10. Teil 2 - S. 200

1882 - Leipzig : Brandstetter
200 Die Landsknechte. quem fei, „den Stab der Gerechtigkeit zu erheben, nicht zu früh ober zu *u heilig ober zu schlecht", dann ob unter den Richtern keiner ftch befinbe, der „nicht ehrlich ober übet beleumunbet fei", ferner ob, wenn wahrenb des Gerichts zur Prebigt umgeschlagen würde, der Schultheiß Jjcacht haben soll aufzustehen und das Evangelium zu hören und barauf, wenn es noch bequeme Tageszeit, wieber nieberzusitzen und zu urteilen, ob 5'8 3. Landsknechts-Gericht. Holzschnitt von Jost Amman in L. Fronspergers „Kriegsduch" (1564). bei entftehenbem Kriegslärm, bei Feuers- ober Wassersnot dem Schultheiß gestattet sei, hinzueilen und zu stillen und banrnch wieber den Stab zu er-heben, enblich ob dem Gericht bei Gewitter ober Hagel aus Sorge für Befchäbigung des Gerichtsbuches verstattet fei, unter ein Obbach zu gehen. Diesen weitläufigen Vorfragen lag das Bestreben zu Gruube, Übereilung und Ungerechtigkeit möglichst zu vermeiden. Aus dem gleichen Grunde würde dem Angeklagten auch ein „Fürsprech" gestellt, und nur wenn die Anklage breimal, an brei verschobenen Tagen nacheinanber, erhärtet war,
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